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Herzlich Willkommen bei der Freiwilligen Feuerwehr Ilsfeld
Wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu dürfen.
Auf dieser Homepage möchten wir Ihnen die Aufgaben Ihrer Feuerwehr Ilsfeld näher bringen und Sie ebenso über die Einsätze, die Arbeit sowie die Fahrzeuge und Ausrüstung informieren.
Darüber hinaus finden Sie Informationen zur Struktur der Feuerwehr Ilsfeld, Brandschutztipps und vieles mehr.
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Richtiges Verhalten bei bestehender Waldbrandgefahr
Besteht eine Waldbrandgefahr und weist eine Warnstufe auf diese hin, müssen Besucher bestimmte Verhaltensregeln beachten.
Es sollte zu jeder Zeit selbstverständlich sein, im Wald nicht zu rauchen oder diesen mit einem Kraftfahrzeug zu befahren. Das gilt umso mehr, wenn eine Warnstufe herrscht und das Risiko eines Brandes erhöht oder hoch ist.
Jeder Funke kann in der trockenen Vegetation ein Feuer verursachen. Auch das Entsorgen von Müll sollte niemals im Wald stattfinden. Glas und andere hochreflektierende Materialen tragen dazu bei, dass sich trockenes Holz oder vertrocknete Pflanzen schneller entzünden können.
Offenes Feuer ist im Wald grundsätzlich verboten. Grills oder Lagerfeuer dürfen nur an vorgesehenen Feuerstellen entfacht werden. Bei einer ausgerufenen Warnstufe sollten Besucher im Wald davon jedoch absehen, wenn eine höhere Stufe die Nutzung der Feuerstellen nicht generell untersagt.
Ist dann jedoch ein Brand ausgebrochen und befinden Sie sich in einem Gebiet mit hoher Waldbrandgefahr, rät die Feuerwehr Folgendes:
- Waldbesucher sollte Ruhe bewahren und sich seitlich zur Windrichtung vom Brand wegbewegen
- Mit Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen, Tüchern vor Funkenflug und Rauch schützen
- In Richtung von Gebieten mit weniger brennbarem Material bewegen (Lichtungen, Straßen, breite Wege)
- Falls vorhanden, Rettungsdecke nutzen, silberne Seite nach außen
- Über die 112 die Feuerwehr mit möglicht genauer Ortsangabe informieren und im sicheren Bereich auf die Feuerwehr warten.
Ihre Freiwillige Feuerwehr Ilsfeld informiert!
Keller auspumpen – Eine Aufgabe der Feuerwehr?
Der Frühling wie auch der Herbst überraschen uns oft mit einer Vielzahl an Regenfällen, daher kommt es gerade in diesen Jahreszeiten häufiger zu Hochwasser und Überschwemmungen. Oftmals haben die Bürger das Problem, dass das Regenwasser in ihre Gebäude eindringt – betroffen sind hauptsächlich die Kellerräume sowie das Erdgeschoss. Teilweise dringt das Wasser über Kellerfenster oder über den Kanal in die Gebäude ein.
Zu diesem Ereignis wird sehr häufig die Feuerwehr alarmiert. Bitte Überlegen Sie bei unkritischen Schadenslagen wie z.B. überfluteten Fahrbahnen zuerst, ob Sie dafür wirklich den Notruf 112 belasten
müssen. Mitbürger, die vielleicht eine wirkliche bedrohliche Schadenslage haben, bleiben so möglicherweise sehr lange in der Warteschlange der Leitstelle hängen.
Bitte beachten Sie, dass das Auspumpen von Kellerräumen oder Gebäuden grundsätzlich nicht zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr gehört. Diese erbrachten Hilfeleistungen sind unter normalen Umständen kostenpflichtig.
Auch kann ein Auspumpen der Kellerräume nur ab einer Wassertiefe von einigen Zentimetern durchgeführt werden. Die Vielzahl der Einsätze macht dieses Vorgehen notwendig. Bei wenig Wasser müssen Sie leider selbst tätig werden. Auch macht das Auspumpen erst Sinn, wenn kein Wasser mehr von außen nachläuft.
Selbsthilfe-Tipp: prüfen Sie regelmäßig die Bodenabflüsse und eventuell vorhandene Rückstauklappen auf ihre Funktion. Stellen Sie bei einem Unwetter rechtzeitig den Strom im Keller ab, um Kurzschlüsse durch das Wasser zu verhindern.
Notfälle, in denen die Feuerwehr lt. Feuerwehrgesetz in diesem Zusammenhang tätig werden muss sind selbstverständlich solche, wenn durch die Überschwemmung eine Person bzw. ein Tier in eine lebensbedrohliche Lage gerät (z. B. sich eine Person in einem geschlossenen Raum befindet und sich nicht selbständig befreien kann.) Dies trifft ebenso zu, wenn ein dort angebrachter Schaltschrank droht mit Wasser in Verbindung zu kommen. Darüber hinaus können auch zum Beispiel im Keller gelagerte Heizöltanks oder größere Mengen an Düngemittel, die im überfluteten Raum gelagert sind und beim Ablaufen des Wassers in die Umwelt gelangen, einen großen Schaden verursachen. In diesen Fällen setzen Sie bitte einen Notruf über die 112 ab.
Das zeigt, dass das Auspumpen von überfluteten Räumen in den meisten Fällen nicht Aufgabe der Feuerwehr ist. Wenn die Feuerwehr dennoch hilft, wird ein Werk- oder Dienstvertrag (nach BGB) vorgelegt, da der Betroffene die Handlung, also das Abpumpen bzw. Entfernen des Wassers, der Freiwilligen Feuerwehr in Auftrag gibt. Hierfür werden die entstandenen Kosten nach dem aktuellen Kostenverzeichnis der Feuerwehrkostenersatzsatzung der Gemeinde Ilsfeld abgerechnet. Auch das reine Anfahren zur Einsatzstelle, ohne weitere Tätigkeit, ist in diesem Fall schon kostenpflichtig.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Freiwillige Feuerwehr Ilsfeld