Die Feuerwehr Ilsfeld wurde zu einem Brandmeldeanlagen-Einsatz in einen Lebensmittelmarkt in der Rober-Mayer-Straße nach Ilsfeld alarmiert. Dort hatte die Brandmeldeanlage ausgelöst. Entsprechend der Alarm- und Ausrückeordnung fuhren der KdoW, das HLF20 sowie das LF20 die Einsatzstelle an.
An der Einsatzstelle angekommen wollte der Einsatzleiter den General-Schlüssel aus dem
Feuerwehrschlüsseldepot entnehmen. Dies war jedoch nicht möglich, da bereits von einem Mitarbeiter des Supermarktes die Brandmeldeanlage zurückgestellt wurde. Daraufhin versuchte der Einsatzleiter über das Freischaltelement eine erneute Auslösung der Anlage um an den Schlüssel zu kommen. Dies war jedoch auch nicht möglich, da der Markt-Mitarbeiter nicht nur die BMA zurückgestellt hatte, sondern auch die Übertragungseinheit abgestellt hatte.
Der Einsatzleiter forderte sofort die Marktleitung an das Feuerwehrinformationszentrum und erklärte das
Problem. Hier ist ein Tätigwerden für die Feuerwehr fast unmöglich. Dieses Vorgehen des Mitarbeiters darf es nicht noch einmal geben.
Über das Feuerwehrinformationszentrum wurde ersichtlich, dass die Sprinkleranlage im UG (Tiefgarage) –
Meldernummer 41/1 – ausgelöst hatte. Das HLF20 wurde zur weiteren Erkundung zur Sprinklerzentrale
geschickt. Diese konnte jedoch nicht aufgeschlossen werden, da die Feuerwehr nicht an die Generalschlüssel im Feuerwehrschlüsseldepot kamen. Bei der Erkundung wurde festgesellt, dass vermutlich durch Frosteinwirkung ein Kugelhahn bei einem Ablaufventil der Sprinkleranlage beschädigt wurde und so die Sprinkleranlage auslöste. Die Feuerwehr konnte aber nicht das Wasser abstelle, da der Zugang zur Sprinklerzentrale nicht möglich war. Erst ein Mitarbeiter des Marktes konnte dann mit seinem Generalschlüssel die Sprinklerzentrale aufschließen.
Das nachrückende LF20 wurde wieder zurück geschickt, da es sich um einen technisch-bedingten
Täuschungsalarm der Anlage handelte. Nachdem in der Sprinklerzentrale alles durch die Marktmitarbeiter
abgeschaltet wurde, konnte auch die BMA durch einen Marktmitarbeiter wieder zurückgestellt werden. Hierbei achtete die Feuerwehr darauf, dass auch die Übertragungseinheit wieder eingeschaltet wurde. Der
Marktmitarbeiter hatte die Linie 41 der BMA außer Betrieb genommen und gleichzeitig die entsprechende Fachfirma zur Reparatur beauftragt.